Ab welcher inzidenz öffnen schulen in sachsen Inzidenzschwellen für Schulöffnung in Sachsen Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor. 1 Sachsen: Schulbetrieb ab bestimmter Inzidenzzahl Maskenpflicht, Testpflicht, Schulbesuchspflicht: Was gilt für den Schulbetrieb mit der neuen Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. 2 Inzidenzzahlen und ihre Auswirkungen auf Schulen in Sachsen Am Donnerstag stellte das Kabinett Eckpunkte der Regelungen vor. Sie sollen am Freitag vom Kabinett beschlossen werden, am kommenden Montag in Kraft treten und bis zum 3 Wann öffnen Schulen in Sachsen wieder? Schule auf, Schule zu, Schule auf — Wer soll da noch durchsehen? Wir haben für Euch alle Infos zu Schule und Corona nach Ostern in Sachsen in diesem Blogbeitrag zusammengefasst. 4 Das Sächsische Kabinett hat am 19 Oktober eine neue Schul- und Kita-Coronaverordnung verabschiedet. Neu ist, dass ab dem 8. November in allen Schulklassen keine Maskenpflicht mehr für Schülerinnen, Schüler und das schulische Personal im Unterricht besteht. Während ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 im Schulgebäude eine Maske. 5 Vom 6. bis September ist eine zweimalige Testung pro Woche an Schulen für Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schul- und Hortpersonal geplant – in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 10 eine dreimalige Testung. Die zweimalige Testung gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer in der Vorbereitungswoche. 6 Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 müssen Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen sowie Lehrkräfte. 7 Ab dem 7. März werden die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas in Sachsen schrittweise zurückgefahren. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die das Sächsische Kabinett beschlossen hat. Die Verordnung gilt bis zum März 8 Sachsen will Schulen und Kitas nach Ostern unabhängig vom Inzidenzwert öffnen. Im Gegenzug werden die Tests und die Maskenpflicht verschärft, teilt Kultusminister Christian Piwarz in Dresden mit. 9 Oberhalb einer Inzidenz von müssen Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Klassen oder Gruppen und alle anderen weiterführenden Schulen in den Wechselbetrieb gehen. Da die Bundesnotbremse nicht mehr gilt, können nun die Einrichtungen jedoch inzidenzunabhängig geöffnet bleiben. 10 Schulen & Kitas: . 11 Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. 12