2440 goz begründung

2440 GOZ Begründung: Eine Analyse Enge, gekrümmte Kanäle sind schwierig aufzubereiten, feinste Seitenkanäle sind ohne OP-Mikroskop kaum aufzufinden. Wird das Kanalsystem jedoch nicht bis in die feinste Verästelung aufbereitet und abgefüllt, kann es noch nach Jahren zu einer erneuten Entzündung durch im Wurzelkanal verbliebener Keime kommen und eine Revision wird notwendig. 1 Die Bedeutung der 2440 GOZ Begründung Zahlreiche Leistungen der modernen Wurzelkanalbehandlung bedürfen der analogen Bewertung und Berechnung. Die nachstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 2 Einführung in die 2440 GOZ Begründung Die Definition für Z lautet "Füllung eines Wurzelkanals" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ zu finden. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. 3 Praktische Anwendung der 2440 GOZ Begründung Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht. 4 Der gOZ-Begründungskatalog ist das übersichtliche nachschlagewerk für alle, die sich mit der zahnärztlichen Privatliquidation auseinandersetzen. er liefert eine strukturierte Sammlung verschiedener Begründungen, die von einem expertenteam in jahrelanger Arbeit zusammengestellt wurden. 5 Für das Verschließen einer seitlichen Wurzelkanalöffnung (Via Falsa - falscher Weg) bleibt nur die Analogabrechnung, sie sollte aber in einer separaten Sitzung vor der Wurzelfüllung erfolgen, findet die BZÄK. 6 Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5. Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt. Bei einer Wurzelfüllung können während der Behandlung Schwierigkeiten auftreten, die zu einer Verlängerung der üblichen Sitzungsdauer führen. 7 Mehrfacher Ansatz der GOZ-Nrn. , , , , aufgrund bestehender Wurzelanatomie mehr Häufig monieren private Kostenträger den mehrfachen Ansatz der oben genannten Leistungen pro Zahn - das Vorliegen unterschiedlicher Wurzelanatomien wird somit schlichtweg ignoriert. 8 Erst oberhalb von 2,3 (bis Faktor 3,5) muss ein Grund angegeben werden, aus dem der Zahlungspflichtige nachvoll ziehen kann, warum die jeweilige Honorarhöhe gewählt wurde. Der Verordnungsgeber hat verfügt (§ 10 GOZ), dass ein Überschreiten von Faktor 2,3 für den Patienten verständlich und nachvollziehbar zu begründen ist. 9 In der Amtlichen Begründung zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (Bundesratsdrucksache /11 vom , Seite 56) wird zu Geb.-Nr. GOZ wie folgt ausgeführt: „Die Leistung nach der Nummer kann allenfalls im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt sein. 10