14 abs 4 ustg pflichtangaben einer rechnung 14 Abs 4 UStG: Pflichtangaben auf Rechnungen Zusätzliche Pflichtangaben nach dem Handelsgesetzbuch HGB und sonstigen Gesetzen 1. Anforderungen an die Eingangsrechnung Führt ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung auszustellen. 1 Pflichtangaben nach 14 Abs 4 UStG: Rechnungslegung . 2 Rechnungserstellung gemäß 14 Abs 4 UStG . 3 14 Abs 4 UStG: Wichtige Angaben auf Rechnungen . 4 (1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. 5 3 Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben, die sich aus § 14 Abs. 4, § 14a UStG sowie aus den §§ 33 und 34 UStDV ergeben, enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. 6 Damit eine Rechnung umsatzsteuerlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die folgenden Pflichtangaben enthalten (§ 14 Abs. 4 UStG): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden. 7 (1) 1Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. 2Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. 3Echtheit der Herkunft bedeutet die. 8 Seit dem ist jedoch durch die Aufnahme des Rechnungsdatums in den Katalog des § 14 Abs. 4 UStG das Datieren einer Rechnung verpflichtend. Rechnungsnummer, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG. Die Rechnung muss eine fortlaufende Nummer aus einer oder mehreren Zahlenreihen zur eindeutigen Identifikation der Rechnung enthalten. 9 Diese Checkliste bietet eine Darstellung der erforderlichen Bestandteile von Rechnungen gem. § 14 Abs. 4 UStG sowie vertiefende Informationen. Die Darstellung unterscheidet zwischen. Unternehmern, Kleinunternehmern i. S. d. § 19 UStG sowie. Kleinbetragsrechnungen (bis €). 10