Abgaben auf eigenerzeugten strom

Abgaben auf Eigenstrom: Was Sie wissen müssen Die eigene Erzeugung von Strom und dessen Selbstverbrauch werden für Endenergieverbraucher in sämtlichen wirtschaftlichen Sektoren zunehmend attraktiver. Dieser Trend wird neben sinkenden Kosten für Eigenerzeugungsanlagen und steigenden Endverbraucherpreisen für Strom insbesondere durch indirekte staatliche Anreize gefördert, da für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom häufig keine Abgaben und Umlagen zu entrichten sind. 1 Eigenstrom versteuern: Die wichtigsten Regeln Von der Abrechnung bis zur Stromsteuer — opti. Bürokratische Hürden im Betrieb gehören damit der Vergangenheit an. 2 Steuerliche Aspekte von Eigenstromerzeugung Ein Betreiber einer Solaranlage und eines Stromspeichers wie der sonnenBatterie profitiert in vielerlei Hinsicht von seiner eigenen Stromerzeugung. Die für den Haushalt benötigte Energie kommt vom eigenen Dach, sie ist sauber und über die Laufzeit deutlich günstiger, als von einem externen Versorger. 3 Eigenstrom und Abgaben: Eine praktische Anleitung Sie wollen unabhängiger von Ihrem Stromerzeuger werden? Mit günstigem Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage senken Sie nicht nur Ihre Kosten, sondern schützen auch die Umwelt. 4 Erlaubnis für Eigenerzeuger Grundsätzlich braucht derjenige, der selbst erzeugten Strom zum Eigen- bzw. Selbstverbrauch entnehmen will, eine Erlaubnis nach dem Stromsteuerrecht als sogenannter Eigenerzeuger. Diese wird auf Antrag von dem örtlich für Sie zuständigen Hauptzollamt erteilt. 5 1 x 1 der Eigenstromerzeugung Nr. PV-Anlagen & Co. 1 x 1 der Eigenstromerzeugung Was ist Eigenstromversorgung? Welche Steuern fallen bei der Eigenstromerzeugung an? Häufige Fallstricke für Unternehmen Sie haben noch Fragen? Die Strompreise sind in den vergangenen Jahren gestiegen. 6 Von der Stromsteuer befreit ist u.a. Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern (PV-Anlagen) oder in hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW erzeugt wird und im räumlichen Zusammenhang zur Anlage (d.h. im Umkreis von max. 4,5 km) zum Selbstverbrauch entnommen oder an Letztverbraucher geleistet wird. 7 Die in Rechnung gestellten Ausgaben des Stromunternehmens für den selbst verbrauch­ten Strom stellen Betriebsausgaben des Jahres dar, in dem die Zahlung erfolgt. Die hierbei in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht wer­den. Praxis-Beispiel für bis zum März in Betrieb genommene Photovoltaikan­lage. 8 Dieser Trend wird neben sinkenden Kosten für Eigenerzeugungsanlagen und steigenden Endverbraucherpreisen für Strom insbesondere durch indirekte staatliche Anreize gefördert, da für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom häufig keine Abgaben und Umlagen zu entrichten sind. 9 Januar fällt bei der Anschaffung einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge und eines dazugehörigen Stromspeichers meist keine Umsatzsteuer mehr an. Du kennst diese Steuer auch als Mehrwertsteuer. Für PV-Anlagen zahlst Du jetzt 0 statt früher 19 Prozent Mehrwertsteuer, Netto- und Brutto-Betrag auf der Rechnung sind identisch. 10