Abzüge elterngeld

Abzüge Elterngeld: Regeln und Höhe Das Elterngeld wird aus der Summe der positiven Einkünfte im Bemessungszeitraum berechnet. Berücksichtigt wird Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. 1 So funktionieren Abzüge beim Elterngeld Das Elterngeld ist eine sogenannte Transferzahlung, also eine Zahlung vom Staat, für die keine Gegenleistung gefordert wird. Warum der Staat quasi Geld verschenkt? 2 Elterngeld und Abzüge: Was Sie wissen müssen Viele Eltern fragen sich, ob sie gleichzeitig Elterngeld beziehen und arbeiten dürfen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zum Thema Erwerbstätigkeit im Elterngeldbezug zusammengestellt. 3 Steuerliche Abzüge vom Elterngeld Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 4 Ist das Elterngeld sozialversicherungspflichtig? Das Elterngeld selbst ist in der gesetzlichen Sozialversicherung beitragsfrei. Bei der Elterngeld-Berechnung wird allerdings zur Ermittlung deines Nettoeinkommens eine Pauschale von 21 Prozent deines Bruttolohns für Sozialabgaben veranschlagt. 5 Als Ergebnis erhält man das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal Euro berücksichtigt. Abzüge für Steuern. Von Ihrem Brutto-Monats-Einkommen werden pauschal abgezogen: die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und; die Kirchensteuer, falls Sie Kirchensteuer zahlen müssen. 6 Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer. 7 Als Betriebsausgaben werden pauschal 25 % Ihrer Einnahmen abgezogen. Ihre tatsächlichen Ausgaben werden nur abgezogen, wenn Sie dies beantragen. Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden genauso berechnet wie beim Einkommen vor der Geburt. Falls Ihr Kind vor dem 1. September zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. 8 Eine bittere Wahrheit in Sachen Elterngeld bleibt, auch wenn man rechtzeitig die Steuerklasse wechselt. Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld auf alle anderen Einkommen der Familie angerechnet wird und dadurch der Steuersatz steigt. 9 Das Elterngeld-Nettogehalt unterscheidet sich vom Nettogehalt auf der Gehaltsabrechnung des Leistungsberechtigten. Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Bruttogehalt herangezogen und davon im Anschluss abweichend vom Steuer- und Sozialrecht pauschale Abzüge vorgenommen (§§ 2e und 2f BEEG). 10 Abzüge für Sozialabgaben . 11